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Öko-Punkte

Grüß Gott – sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht stehen bei Ihnen neue Bau-Projekte an und die hier angebotenen Öko-Punkte kommen – bei fehlender Ausgleichsfläche – wie gerufen? Besten DANK für den Dialog. – Schön, wenn wir mit Ihnen und ggf. Ihrem NETZWERK ins Gespräch kommen.

Gerne bieten wir Ihnen Wertpunkte (umgangssprachlich Öko-Punkt) als Alternative bei fehlender Ausgleichsfläche zum KAUF an.

N A T U R ist Leben

Wer in die Natur eingreift, muss diesen Eingriff wieder ausgleichen – das ist das Grundprinzip des Deutschen Naturschutzrechts (BNat.SchG). Dies kann nach geltendem Recht auf zweierlei Art durchgeführt werden. Zum einen durch den bisher zumeist gebräuchlichen klassischen Flächenausgleich, zum anderen mit dem Ausgleich durch Öko-Punkte (Wertpunkte nach BayKompV).

Die Flächennutzungskonflikte zwischen Natur, Landwirtschaft und Wirtschaft spitzen sich immer mehr zu, wodurch es für Eingriffsverursacher deutlich schwieriger wird, zusätzlich Flächen für Kompensationszwecke zu finden.

Der Wertpunkt (Öko-Punkt) ist zu einem Lösungs-Garant im Naturausgleich gereift.

Die wichtigsten Angebots-Informationen lauten:

1. aktuelles Verkaufs-Kontingent = 2.500.000 Wertpunkte.

2. Bei Einvernehmen wird ein notarieller Kauf- und Dienstleistungsvertrag geschlossen.

3. Kauf-Preis:

- € 4,20 je Wertpunkt zuzgl. gesetzliche MwSt., derzeit 19 %, zuzgl. Notar- und Grundbuchkosten.
- Der Abschluss eines „Rahmenvertrages“, ist möglich.

Wertpunkte, die bevorratet werden, erhalten eine Verzinsung in Höhe von 3% per anno für max. 10 Jahre. Vorratslegung bedeutet, dass der Bauherr (Maßnahmenträger) vor Beginn der Maßnahme die Öko-Punkte erwirbt.

Bei Vorratslegung von Wertpunkten kann das „Guthaben“ an Wertpunkten vom Besitzer entweder für spätere Eingriffe in Natur und Landschaft selber genutzt oder auch an Dritte veräußert werden.

Die Verzinsung endet bei Verwendung der Wertpunkte für eine Ausgleichsmaßnahme und Stellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch.

Die gesetzliche Pflege-Verpflichtung der Naturflächen verantwortet und leistet ausschließlich der Grundstückseigentümer.

Haben Sie Prüf- & Beratungs-Interesse? – Wir bieten Ihnen gerne eine Telefon- bzw. Zoom-Konferenz mit der Verkäuferin (siehe Cc) an.

Eine weiterführende Erläuterung ist der angefügte Leitfaden (Anhang 3) nebst allen wichtigen interaktiven Links.

Die angefügte Datenschutzerklärung bitten wir einzusehen. Einwendungen teilen Sie uns einfach mit. Sollten Sie nicht UNTERNEHMER - sondern VERBRAUCHER sein, danken wir für Ihren Hinweis. In diesem Fall übermitteln wir Ihnen die Widerrufsbelehrung (sog. Verbraucher-Schutz / Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß EU-Verbraucherechte-Richtlinie v. 13.06.2014).

Wir freuen uns auf weitere Gespräche.

Bei Fragen ~ bitte einfach Anruf.

Dokumente zum Download:

1. Flyer "Der Lebenswerker"
2. Der Lebenswerker – "Info Ökopunkte"
3. Leitfaden: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
4. Checkliste zur Vereinfachten Vorgehensweise in der Eingriffsregelung
5. Formblatt „Vergleichende Gegenüberstellung/Bilanzierung”
6. Karte der Naturraum-Haupteinheiten und Naturraum-Einheiten in Bayern - Bayerisches Landesamt für Umweltte der Naturraum-Haupteinheiten und Naturraum-Einheiten in Bayern - Bayerisches Landesamt für Umwelt